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Digitale Amtstafel

der Marktgemeinde Altenmarkt
Telefon:  +43 3632 / 306

Verlautbarung: Volksbegehren

Von 31.03.2025 bis 07.04.2025

Wahlkundmachung: Gemeindewahlvorschläge

Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Kundmachung über die Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde

"fliegende Wahlkommission"

Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauensperson

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

Wahllokal und dazugehörige Verbotszonen.

Wahlzeit: 08:00 - 13:00 Uhr

Verbotszone: 1m um das Wahllokal

Adresse: Multifunktionsraum Altenmarkt 45

Wahlkundmachung: Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat

20.12.2024

Wahlkundmachung Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Kundmachung Sitzungsplan 2025

17.12.2024

Hochgebirgslandeslehrgang WINTER 2025

28.11.2024

10.02. bis 21.02.2025

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

340 Euro Heizkostenzuschuss des Landes:
Ab 7. Oktober in der gesamten Steiermark online zu beantragen

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
  • sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

WhatsApp- Infokanal der Gemeinde

Melden Sie sich jetzt für den WhatsApp-Infokanal der Gemeinde an

Ab sofort gibt es den offiziellen WhatsApp-Infoservice der Gemeinde! Via WhatsApp können wir Ihnen direkt und rasch wichtige Informationen auf Ihr Handy senden.
Dies soll auch dabei helfen, dass wir Aktuelles, Änderungen und mehr Nützliches so schnell als möglich an Sie übermitteln.
Sie sollen rasch, direkt und zuverlässig informiert werden.
Der neue WhatsApp-Infoservice soll uns allen das Leben in der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen noch einfacher und praktischer machen.

Kundmachung Abfallabfuhrordnung

KlimaTickets Steiermark zum Ausleihen

Die Marktgemeinde Altenmarkt bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern ein neues Service für die Mobilität an

Alle Bürgerinnen und Bürger mit dem Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Altenmarkt haben die Möglichkeit, sich das KlimaTicket auszuborgen und somit alle öffentlichen Verkehrsmittel in der Steiermark gratis zu nutzen.

Waldbrandverordnung 2025

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen über das Verbot von
Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr, BVBl. Nr. 03/2025 vom
25.02.2025

Brauchtumsfeuer

Oster- und Sonnwendfeuer

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. März 2011 über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (BrauchtumsfeuerVO)

Brandverhütung

Kohlenmonoxid – die unterschätzte Gefahr!

Vorsicht bei Notstromaggregaten, Feuerstellen und Notheizstellen.

TIPPS DER BV STEIERMARK

  • Legen Sie sich für Zuhause einen CO-Melder zu
  • Verzichten Sie auf Eigenlösungen beim Heizen
  • Ziehen Sie den Rauchfangkehrer zu Rate

www.bv-stmk.at

Der Vorrat an Kaliumjodid-Tabletten ist in der Steiermark gesichert

Vor präventiver Einnahme wird abgeraten, bei älteren Personen besteht Gefahr von schweren Nebenwirkungen

Graz (4. März 2022). – Die Kriegshandlungen in der Ukraine und die damit verbundene Angst vor radioaktiver Strahlung haben auch in der Steiermark einen Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten ausgelöst. Ärzte-....

weiterlesen >>>

und Apothekerkammer raten freilich vor einer unsachgemäßen Verwendung von Kaliumjodid-Tabletten ab, da ein erhöhtes Risiko von schweren Nebenwirkungen besteht.
Österreich bevorratet seit Jahrzehnten Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. Kaliumjodid-Tabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse ("Jodblockade") und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Für Kinder und Jugendliche (von 0 bis 18 Jahren) sowie Schwangere und Stillende werden Kaliumjodid-Tabletten kostenlos in den Apotheken bevorratet.  Zudem gibt es Vorräte in Schulen und Kindergärten.
„Die Gratis-Kaliumjodid-Tabletten, die man in den Apotheken bekommt, sind Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie Schwangeren und Stillenden vorbehalten. Personen über 40 Jahre helfen diese Tabletten nicht, sie würden nur Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Hautausschläge oder eine Schilddrüsenüberfunktion riskieren", erklärt Gerhard Kobinger, Präsident der Steirischen Apothekerkammer.

Für Personen von 18 bis 40 Jahren, die nicht in die genannten Zielgruppen fallen, stehen entsprechende Gratis-Kontingente in den steirischen Gemeinden bereit und die werden im Anlassfall direkt von den Gemeinden ausgegeben. Daher besteht für niemanden in der Steiermark die Notwendigkeit, jetzt Kaliumjodid-Tabletten auf dem freien Markt einzukaufen. Im Ernstfall sind ausreichend Tabletten zur unmittelbaren Verfügung.
„Wichtig ist es, dass Menschen die Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn die Gesundheitsbehörden dazu aufrufen. Menschen ab dem 40. Lebensjahr ist von der Einnahme generell abzuraten – sie hat keine positive Wirkung, kann aber gefährlich sein. Allen Menschen, aber vor allem denen mit Schilddrüsenerkrankungen ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit Hausärztin oder Hausarzt dringend zu empfehlen, eine unkontrollierte Selbstmedikation kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein", warnt der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner.
Dem schließt sich auch die Landessanitätsdirektorin Ilse Groß an: „Die Steirerinnen und Steirer sollten unbedingt auf die Behörden, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker vertrauen – und Alleingänge unterlassen."

Für Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen gilt, dass die Tabletten auf keinen Fall als „Vorsorge" einzunehmen sind, sondern immer nur nach Aufforderung der steirischen Behörden. 

Graz, am 4. März 2022
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring

Wichtige Info!

Aktuelles


Strahlenschutz - was Sie tun können!

Schützen Sie sich selbst und
Ihre Familie und seien Sie vorbereitet.


Wie kann ich mich vorbereiten?

Sie können sich durch die richtige Bevorratung, die Kenntnisse der Zivilschutzsignale
und den Empfehlungen was Sie vor, während und nach einer radioaktiven Wolke tun
müssen, schützen.

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst 2025

Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche
Interventionen für das 1. Quartal 2025 wie folgt bekannt:


Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der
normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr)
anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.

Amtssiegel

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Formulare, Eingangsbestätigung) eine Amtssignatur anbringen.

Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument der Gemeinde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument “Dieses Dokument wurde amtssigniert” (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments sowie der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

persönlich / postalisch (Original):
Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Altenmarkt 2, 8934 Altenmarkt bei St. Gallen

per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)