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Digitale Amtstafel

der Marktgemeinde Altenmarkt
Telefon:  +43 3632 / 306

Stellenausschreibung

Die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen schreibt hiermit die Stelle

als Mitarbeiterbeiter*in (m/w/x) im Gemeindeverwaltungsdienst

(Buchhaltung/Bürgerservice/allg. Büroarbeiten/Postpartnerdienst u.a.)

mit einem Beschäftigungsausmaß von mind. 15 Wochenstunden

(37,5 % der Vollzeitbeschäftigung) gemäß den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962 in sinngemäßer Anwendung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 1997, jeweils in der gültigen Fassung, zur ehestmöglichen Besetzung aus.

Öffentliche Kundmachung

21.09.2023 bis einschließlich 21.11.2023

Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzepzzes 4.0 idF. der Änderung Vf. 4.02 "PV - Freiflächenanlage Salcher"

Öffentliche Kundmachung

21.09.2023 bis einschließlich 21.11.2023

Entwurf des Flächenwidmungsplanes 4.0 idF. der Änderung Vf. 4.04 "PV - Freiflächenanlage Salcher"

Kundmachung - Nachtragsvoranschlag 2023

15.09.2023

Der Nachtragsvoranschlag liegt vom Tag des Anschlags dieser Kundmachung zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.

Kundmachung

6. November 2023

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
  • Gerechtigkeit den Pflegekräften
  • Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

von Montag, 6. November 2023

bis (einschließlich) Montag, 13. November 2023

Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich

7. Oktober 2023

Am Samstag, den 7. Oktober 2023, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probe­alarm durchgeführt. Zwischen 12:00 und 12:45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenen­probe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

 

Klimabonus 2023

Die Auszahlung des Klimabonus 2023 startet im Herbst 2023.

Der Klimabonus wird auf zwei unterschiedliche Arten ausbezahlt: per Überweisung aufs Konto oder als Gutschein per Post.

Das Wichtigste dabei: Sie müssen nichts tun, um den Klimabonus zu erhalten.

Die Auszahlungen starten im Herbst 2023 und werden bis Frühjahr 2024 andauern. Vor allem Menschen, die erst im ersten Halbjahr 2023 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet haben, erhalten den Klimabonus im Frühjahr 2024.

Brauchtumsfeuer

Oster- und Sonnwendfeuer

Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. März 2011 über die Zulässigkeit von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (BrauchtumsfeuerVO)

Waldbrandverordnung 2023

21. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 20. März 2023 über das Verbot
von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr - Waldbrandverordnung 2023

Brandverhütung

Kohlenmonoxid – die unterschätzte Gefahr!

Vorsicht bei Notstromaggregaten, Feuerstellen und Notheizstellen.

TIPPS DER BV STEIERMARK

  • Legen Sie sich für Zuhause einen CO-Melder zu
  • Verzichten Sie auf Eigenlösungen beim Heizen
  • Ziehen Sie den Rauchfangkehrer zu Rate

www.bv-stmk.at

Straßeninstandsetzung - Bauprogramm 2023

Die steiermärkische Landesregierung hat folgende Instandhaltungsmaßnahmen des Landesstraßennetzes beschlossen:

L715 - San Kesselbrücke ( Km- Bereich 31,340 - 31,341 )

Trinkwasser - Lebensmittelhygienisches Gutachten IB223416

Vom 18. Oktober 2022

Lebensmittelhygienisches Gutachten IB223416

Trinkwasser - Prüfbericht: PB223416

Vom 18. Oktober 2022

Prüfbericht: PB223416

Der Vorrat an Kaliumjodid-Tabletten ist in der Steiermark gesichert

Vor präventiver Einnahme wird abgeraten, bei älteren Personen besteht Gefahr von schweren Nebenwirkungen

Graz (4. März 2022). – Die Kriegshandlungen in der Ukraine und die damit verbundene Angst vor radioaktiver Strahlung haben auch in der Steiermark einen Ansturm auf Kaliumjodid-Tabletten ausgelöst. Ärzte-....

weiterlesen >>>

und Apothekerkammer raten freilich vor einer unsachgemäßen Verwendung von Kaliumjodid-Tabletten ab, da ein erhöhtes Risiko von schweren Nebenwirkungen besteht.
Österreich bevorratet seit Jahrzehnten Kaliumjodid-Tabletten zum Schutz vor Schilddrüsenkrebs nach Reaktorkatastrophen. Kaliumjodid-Tabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse ("Jodblockade") und vermindern so das Risiko, an Schilddrüsenkrebs zu erkranken.

Für Kinder und Jugendliche (von 0 bis 18 Jahren) sowie Schwangere und Stillende werden Kaliumjodid-Tabletten kostenlos in den Apotheken bevorratet.  Zudem gibt es Vorräte in Schulen und Kindergärten.
„Die Gratis-Kaliumjodid-Tabletten, die man in den Apotheken bekommt, sind Kindern und Jugendlichen unter 18 sowie Schwangeren und Stillenden vorbehalten. Personen über 40 Jahre helfen diese Tabletten nicht, sie würden nur Nebenwirkungen wie Magenschmerzen, Hautausschläge oder eine Schilddrüsenüberfunktion riskieren", erklärt Gerhard Kobinger, Präsident der Steirischen Apothekerkammer.

Für Personen von 18 bis 40 Jahren, die nicht in die genannten Zielgruppen fallen, stehen entsprechende Gratis-Kontingente in den steirischen Gemeinden bereit und die werden im Anlassfall direkt von den Gemeinden ausgegeben. Daher besteht für niemanden in der Steiermark die Notwendigkeit, jetzt Kaliumjodid-Tabletten auf dem freien Markt einzukaufen. Im Ernstfall sind ausreichend Tabletten zur unmittelbaren Verfügung.
„Wichtig ist es, dass Menschen die Jodtabletten nur dann einnehmen, wenn die Gesundheitsbehörden dazu aufrufen. Menschen ab dem 40. Lebensjahr ist von der Einnahme generell abzuraten – sie hat keine positive Wirkung, kann aber gefährlich sein. Allen Menschen, aber vor allem denen mit Schilddrüsenerkrankungen ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit Hausärztin oder Hausarzt dringend zu empfehlen, eine unkontrollierte Selbstmedikation kann in manchen Fällen lebensbedrohlich sein", warnt der steirische Ärztekammerpräsident Herwig Lindner.
Dem schließt sich auch die Landessanitätsdirektorin Ilse Groß an: „Die Steirerinnen und Steirer sollten unbedingt auf die Behörden, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker vertrauen – und Alleingänge unterlassen."

Für Steirerinnen und Steirer aller Altersgruppen gilt, dass die Tabletten auf keinen Fall als „Vorsorge" einzunehmen sind, sondern immer nur nach Aufforderung der steirischen Behörden. 

Graz, am 4. März 2022
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring

Wichtige Info!

Aktuelles


Strahlenschutz - was Sie tun können!

Schützen Sie sich selbst und
Ihre Familie und seien Sie vorbereitet.


Wie kann ich mich vorbereiten?

Sie können sich durch die richtige Bevorratung, die Kenntnisse der Zivilschutzsignale
und den Empfehlungen was Sie vor, während und nach einer radioaktiven Wolke tun
müssen, schützen.

Sitzungsplan 2023

des Gemeinderates der Marktgemeinde Altenmarkt

  • 09. Februar
  • 23. März
  • 04. Mai
  • 22. Juni
  • 14. September
  • 14. Dezember

Die Sitzungen finden jeweils am Donnerstag um 19:00 Uhr im Sitzungsraum des Marktgemeindeamtes Altenmarkt bei St. Gallen statt.

Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst

Das Veterinärreferat gibt die Einteilung des Bereitschaftsdienstes für allgemeine amtstierärztliche
Interventionen für das 3. Quartal 2023 wie folgt bekannt:


Bemerkt wird, dass der amtstierärztliche Bereitschaftsdienst ausschließlich für außerhalb der
normalen Dienstzeiten (Dienstzeiten Mo. – Do. 8.00 – 15.00 Uhr und Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr)
anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tierseuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig ist.

Amtssiegel

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Formulare, Eingangsbestätigung) eine Amtssignatur anbringen.

Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument der Gemeinde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
  • Hinweis im Dokument “Dieses Dokument wurde amtssigniert” (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments sowie der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

persönlich / postalisch (Original):
Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Altenmarkt 2, 8934 Altenmarkt bei St. Gallen

per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

per Fax: +43 3632 306-14

Rechtsgrundlage
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)