Skip to main content

Standesamt

Barbara Fuxjäger

Telefon:  +43 3632 / 306-210

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Informationen zum Heiraten

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

Erforderliche Urkunden für Verlobte (§ 6 PStG-DV 2013)

1. Geburtsurkunde, wenn nicht im Inland beurkundet oder bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!
Bei im Ausland Geborenen oder wenn nicht Österreicher: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.  – (nicht älter als 6 Monate!)

2. Staatsbürgerschaftsnachweis, wenn nicht bereits im ZSR (=Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) eingetragen!!
Bei Ausländern: Reisepass

3. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)

4. Wenn Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)

5. Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung mit Rechtskraftklausel (Das Gericht hat eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe Reif erscheint).

6. Einwilligung des gesetzl. Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung.

7. Heiratsurkunde der letzten Vorehe - wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!

8. Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung der(s) früheren Ehegatten - wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!

9. Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtsklausel -  wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!

10. Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (§ 6 PStV)

11. Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder und Vaterschaftsanerkenntnis (nur dann, wenn Vater nicht auf Geburtsurkunde aufscheint) – wenn nicht bereits im ZPR eingetragen!

12. Name und Geburtsdatum der Eltern

13. Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatsstandesamtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat)

14. Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich: Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte.

Die Übersetzung fremdsprachiger Urkunden muss von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer in ÖSTERREICH angefertigt sein. Übersetzungen haben nur in Verbindung mit dem dazugehörigen ORIGINAL die volle Beweiskraft!

Die Ehefähigkeit der Verlobten wird in einer mündlichen Verhandlung ermittelt, bei der die erforderlichen Urkunden vorzulegen sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden. Über die mündliche Verhandlung wird eine Niederschrift aufgenommen.

Zur mündlichen Verhandlung können die Verlobten erst dann eingeladen werden, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Grundsätzlich müssen beide Verlobte anwesend sein.

Standesbeamtin

Im Gemeindeamt Altenmarkt ist eine Standesbeamtin tätig.
Für Terminauskünfte und -vereinbarungen sowie für Fragen wenden Sie sich während der Dienstzeiten an Barbara Fuxjäger, Telefon:  +43 3632 / 306-210.

Trauung im Trauungssaal

Unsere Marktgemeinde verfügt über einen Trauungssal, der sich im Obergeschoß der Freiwilligen Feuerwehr in Altenmarkt befindet.

Standesamt Altenmarkt