Sie möchten sich für eine unserer Gemeindewohnungen bewerben? So einfach gehts - füllen Sie das unten verlinkte Ansuchen aus und übermitteln es an uns.
Sobald eine Wohnung frei ist, werden wir auf Sie zukommen und alles Weitere besprechen.
1. Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
2. Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werde, wie zum Beispiel Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
3. Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
4. In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
5. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
6. Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde. ( Dies gilt nur für im Einsatz befindliche Hunde ).
Übertretungen können mit einer Geldstrafe bis zu € 2000.- bestraft werden. Zusätzlich kann in schweren Fällen der Verfall der Tiere ausgesprochen werden.
Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.
Übertretungen können von der Bezirksleitungsbehörde mit Strafen bis zu € 3.750.-, im Wiederholungsfall bis zu € 7.000.- geahndet werden.
Tickets müssen vor Fahrtantritt gekauft werden.
Kaufoptionen:
Die Entsorgungsgebühren beim Müll werden in Zukunft stark steigen! Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen wir unser Trennverhalten überdenken. Wir haben in Altenmarkt ein gutes Angebot, das Trennen von Müll einfach zu machen. Ein wesentlicher Faktor, den Restmüll zu reduzieren, ist Papier und Kunststoffverpackungen getrennt zu sammeln. Die Entsorgung einer Tonne Restmüll kostet € 165,00. Eine Tonne Papier bringt derzeit ein Plus von € 130,00. Kunststoffverpackungen sind in Österreich lizenziert. Die Entsorgungskosten von Kunststoffverpackungen werden bereits beim Kauf entrichtet. Jede unsachgemäße Entsorgung verursacht doppelt Kosten!
Wir möchten damit zeigen, dass Papier als Wertstoff und Kunststoffverpackungen im Restmüll nichts zu suchen haben. Bitte helfen Sie uns, die steigenden Kosten durch eine optimale Trennung auszugleichen!
Entleerung der Restmülltonnen und Bioabfall
Öffentliche Container für ...
Sperrmüll entsorgen im Bauhof Altenmarkt
Das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien ist verboten.
Das punktuelle Verbrennen biogener Materialien aus dem Hausgartenbereich und aus dem landwirtschaftlich nicht intensiv genutzten Haus- und Hofbereich außerhalb von Anlagen ist ganzjährig verboten.
Ausnahmen:
Punktuelles Verbrennen biogener Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes die Verwertung der übrigen biogenen Abfälle gefährden oder erschweren, die also z.B. mit einer schweren Pflanzenkrankheit kontaminiert sind, etwa mit Feuerbrand.
Kontakt:
bei der Kläranlage Mittlere Enns
Altenmarkt 30
8934 Altenmarkt
Telefon: +43 3632 / 356
Öffnungszeiten:
Dienstag von 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr
Bei Unklarheiten zur Mülltrennung und Müllentsorgung wenden Sie sich an die Mitarbeiter.
Kartonagen bitte zur jederzeit zugänglichen Kartonagenpresse vor dem Altstoffsammelzentrum (Weißenbach) bringen.
Wenn schon in die Papiercontainer, dann unbedingt vorher zerkleinern.
Gewerbebetriebe haben eine eigene Entsorgungsschiene (Abholung 14-tägig direkt beim Betrieb)
Die Problemstoffe im Altstoffammelzentrum entsorgen - dazu gehören:
Nur saubere Kleidung und Schuhe (zusammengebunden) in Säcke verpackt in den dafür vorgesehen Container werfen.
Zum Sperrmüll gehören zum Beispiel: Möbel, Ski, Spiel- und Sportgeräte, große Haushaltsgeräte, Sanitäreinrichtungen wie z.B. Waschbecken, Badewannen oder Klomuscheln, weiters Vorhangkarniesen, Teppiche, Bodenbeläge, Spanplatten, Matratzen, sperrige Kunststoffgegenstände, Fensterstöcke, Türen etc.
Rasenabschnitt kann in der dafür vorgesehenen Halle abgeladen werden.
Die Baum- und Strauchabschnitte dürfen jederzeit im dafür vorgesehen Freigelände abgeladen werden (neben der Kapelle).
Altenmarkt 2
8934 Altenmarkt bei St. Gallen
Telefon: +43 3632 / 306
Fax: +43 3632 / 306-14
E-Mail:
Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
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